Seniorenbetreuung 24 Sulinski   Betreuung-24.com

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„Die Unterstützung ist mir viel wert!“

Folgende Fragen, die uns häufig gestellt werden, haben wir hier vorab für Sie beantwortet:

Was bedeutet "24-Stunden Betreuung"?
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine 24 Stunden 'Rund um die Uhr' Betreuung im Haushalt des Betreuungs- bzw. Pflegebedürftigen zu erbringen. Einzelheiten der auszuführenden Tätigkeiten werden vertraglich festgelegt. Es gilt eine Regelarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. In der übrigen Zeit ist das Personal vor Ort präsent.
Eine Regelung für Freizeit, Ruhe und Erholung wird im Betreuungsvertrag vereinbart.

Welche Deutsch-Sprachkenntnisse hat das Personal?
Wir bieten vier verschiedene Kenntnisstufen an:
a.) Unterhaltungen ohne Einschränkungen
b.) Einfache Unterhaltungen sind möglich
c.) Verständnis gut, Sprechen mit Einschränkung
d.) Wenig verstehen und wenig Sprechen

Warum ist es sinnvoller, mit einer Agentur zu arbeiten!
Gerade bei einer Betreuung, die 24 Stunden 'rund um die Uhr' gewährleistet sein muss, ist eine Agentur in der Lage, kurzfristige Veränderungen abzufangen. Fällt die Pflegekraft aus, wird durch die Agentur schnellstmöglich eine Ersatzkraft zur Verfügung gestellt.
Nötige Versicherungen, Lohnabrechnungen und Steuern werden von uns übernommen und ordnungsgemäß abgeführt.

Wann kann das Pflegepersonal anreisen und mit dem Einsatz beginnen?
Bei der Auftragserteilung planen wir zusammen mit Ihnen den Beginn des Einsatzes. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wunschtermine nicht immer eingehalten werden können, insbesondere, wenn der Beginn der Betreuung kurzfristig erfolgen soll. Unser Personal ist dabei auch von Verkehrverbindungen abhängig. Wir werden Ihnen rechtzeitig vor Beginn den genauen Anreisezeitpunkt der Betreuungskraft mitteilen.

Wer trägt die Reisekosten?
Die Auftraggeber übernehmen die Reisekosten von insgesamt 130€ für die An- und Abreise. Diese sind unmittelbar nach der Anreise in bar zu begleichen.

Wie muss die Betreuungskraft untergebracht werden?
Das entsendete Personal hat Anspruch auf ein eigenes, sauberes, möbliertes Zimmer mit Fenster bei freier Kost und Logie.

Werden die Kosten für eine ausländischen Pflegedienst übernommen?
Ausländische Pflegedienste haben keine Verträge mit den deutschen Pflegekassen.
Deshalb müssen diese Dienste privat finanziert werden.
Sie können jedoch für sogenannte "selbstbeschaffte Pflegehilfen" Leistungen, je nach Pflegestufe in Anspruch nehmen:
Pflegestufe 0: 120€ monatlich
Pflegestufe 1: 215€ monatlich
Pflegestufe 2: 420€ monatlich
Pflegestufe 3: 675€ monatlich

Wie gehe ich vor, wenn ich eine Pflegekraft brauche?
a.) Nehmen Sie per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular Verbindung zu uns auf.
b.) Wir werden Sie dann beraten und Ihnen einen bedarfsgerechten Vorschlag machen.
c.) Wenn Sie sich für eine Betreuungskraft oder Haushalthilfe entschieden haben erarbeiten wir zusammen mit Ihnen einen individuellen Vertrag.


Weitere individuelle Fragen beantworten wir Ihnen gerne per E-Mail oder Telefon.
Scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen!


„Ich kann zu Hause bleiben!“